Nutzungsrechte für KI-Apres Software und Plattformbestandteile.
Diese Bedingungen ergänzen die AGB und beschreiben, wie Kunden die bestellten KI-Apres Produkte verwenden dürfen.
1. Lizenzumfang
KI-Apres räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein. Die Lizenz umfasst den Zugriff auf das bestellte Produkt, die Nutzung der Benutzeroberfläche, der Dokumentation und der freigeschalteten Funktionen für interne Geschäftszwecke des bestellenden Unternehmens. Nicht eingeräumt werden urheberrechtliche Verwertungsrechte nach §§ 14 ff UrhG, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zurverfügungstellung oder Weiterlizenzierung außerhalb der ausdrücklich erlaubten Produktnutzung.
2. Produktbezogene Nutzung
- Chat darf für digitale Anfrage- und Wissensprozesse eingesetzt werden.
- Voice darf für sprachbasierte Assistenz- und Routingprozesse eingesetzt werden.
- Local darf für private interne KI-Umgebungen und Wissensarbeit eingesetzt werden.
3. Rechtevorbehalt
Alle Rechte an Software, Quellcode, Benutzeroberflächen, Dokumentation, Marke, Logo, Designs, Datenmodellen, Konfigurationen und technischen Schutzmaßnahmen verbleiben bei KI-Apres oder den jeweiligen Rechteinhabern. Urheberrechtliche Rechte bleiben nach §§ 14 bis 18a UrhG vorbehalten. Markenrechtliche Befugnisse an KI Apres, KI-Apres, dem K-Signet, der Wortbildmarke und dem dokumentierten Farbsystem verbleiben bei KI-Apres; eine Nutzung als Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr ist ohne Zustimmung nicht gestattet, soweit § 10 MSchG einschlägig ist.
4. Unzulässige Nutzung
Untersagt sind Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Erlaubnistatbestände, Umgehung von Zugriffskontrollen, Weiterverkauf, Vermietung, öffentliche Bereitstellung, Weiterlizenzierung, automatisiertes Scraping entgegen technischer Schutzmaßnahmen, Sicherheitsangriffe sowie Nutzung für rechtswidrige, diskriminierende oder täuschende Zwecke. Ebenfalls untersagt sind Eingriffe in fremde Urheberrechte nach §§ 14 ff UrhG, Markenrechtsverletzungen nach § 10 MSchG und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
5. Kundendaten und Ausgaben
Der Kunde behält seine Rechte an eingebrachten Daten, Dokumenten und Prompts. An KI-Ausgaben erhält der Kunde die für den internen Geschäftszweck erforderlichen Nutzungsrechte, sofern keine Rechte Dritter, Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvorgaben entgegenstehen. Der Kunde bleibt für fachliche Prüfung, rechtmäßige Verwendung, Quellenkontrolle und Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte nach UrhG, MSchG, UWG und DSGVO verantwortlich.
5a. Nutzerkreis und Dritte
Die Nutzung ist auf Beschäftigte und ausdrücklich autorisierte Nutzer des Kunden beschränkt. Verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte dürfen KI-Apres nur verwenden, wenn dies im Angebot, in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder schriftlich vereinbart wurde.
6. Open-Source-Komponenten
Sofern Open-Source-Komponenten eingesetzt werden, gelten deren Lizenzbedingungen für diese Komponenten vorrangig. KI-Apres dokumentiert solche Komponenten mit Name, Version, Lizenztyp, Copyright-Hinweis und Link zum Lizenztext, sofern sie in der ausgelieferten Leistung enthalten sind. Copyleft- oder Quellcodepflichten werden nur übernommen, wenn sie aus der konkret eingesetzten Open-Source-Lizenz folgen.
7. KI-Ausgaben und Haftungsrahmen
KI-Ausgaben können unzutreffend, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde muss Ergebnisse vor verbindlicher Verwendung fachlich prüfen. Für Haftung gelten die AGB, insbesondere die Regelungen zu Schadenersatz nach §§ 1293 ff ABGB und zur Haftungsbeschränkung im Unternehmergeschäft. Unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung.
8. Ende der Lizenz
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde muss Zugriffe beenden, lokale Kopien vertraulicher Plattforminformationen löschen und API-Schlüssel deaktivieren. Vertrags-, Rechnungs- und Geschäftsbriefdaten werden nur weiter gespeichert, wenn dies nach § 132 BAO oder § 212 UGB für 7 Jahre erforderlich ist oder wenn Unterlagen für ein anhängiges Abgaben-, Gerichts- oder Behördenverfahren relevant sind.